Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand
1.1 Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software TIMEOS von Taponia Software GmbH gemäß der aktuellen Produktbeschreibung auf der Webseite von Taponia Software GmbH (www.timeos.de) Bei der Software handelt es sich um Software as a Service („SaaS“) bzw. Cloud-Angebot.
1.2 Die Software wird von Taponia Software GmbH als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern von Taponia Software GmbH bzw. eines von Taponia Software GmbH beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
1.3 Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
2. Art und Umfang der Leistung
Taponia Software GmbH stellt dem Kunden die Software in der jeweils vereinbarten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von Taponia Software GmbH bereitgestellt. Taponia Software GmbH schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
Im Falle eines Einsatzes der Lösung innerhalb der IT-Struktur des Kunden (z.B. Intranet) ist der Kunde selbst für die technische Instandhaltung und Datensicherung verantwortlich. Taponia Software GmbH stellt regelmäßige Updates bereit, die der Kunde nach einer Installationsanleitung selbst vornehmen muss. Der Zugriff auf die Anwendung von Mobilen Endgeräten obliegt dem Kunden (Firewall, VPN-Verbindungen).
3. Verfügbarkeit der Software
Taponia Software GmbH weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von Taponia Software GmbH liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Taponia Software GmbH handeln, von Taponia Software GmbH nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von Taponia Software GmbH haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Taponia Software GmbH erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
4. Nutzungsrechte
Taponia Software GmbH räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das nichtausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf Dauer für die Laufzeit des Vertrags beschränkte Nutzungsrecht ein, die Software für die vertragsgemäßen Zwecke gemäß der Produktbeschreibung zu nutzen. Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien ist es unzulässig, Dritten die Nutzung der Software zu ermöglichen. Als Dritte gelten auch mit dem Kunden konzernverbundene Unternehmen.
Taponia Software GmbH ist alleiniger Inhaber und Urheber des vertraglich genutzten Produkts Timeos, zu keinem Zeitpunkt erhält der Kunde Anspruch auf Quellcode der Anwendung. Sämtliche Urheberrechte verbleiben bei Taponia Software GmbH.
5. Rechte und Datenverarbeitung, Datensicherung
5.1 Taponia Software GmbH hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
5.2 Der Kunde räumt Taponia Software GmbH für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von Taponia Software GmbH für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Taponia Software ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist Taponia Software ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
5.3 Taponia Software GmbH sichert die Daten des Kunden auf dem vom Taponia Software GmbH verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server.
6. Support
6.1 Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt. Die Art und Weise der Fehlermeldung richtet sich nach dem Auftragsblatt, ebenso wie der Umfang der Supportleistungen.
6.2 Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
6.3 Die Parteien können eine gesonderte Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen treffen.
7. Vergütung
7.1 Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach dem vom Kunden bei der Bestellung angegebenen Zahlungsintervall.
7.2 Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist Taponia Software GmbH nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt.
Der Vergütungsanspruch von Taponia Software GmbH bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hat.
7.3 Taponia Software GmbH kann nach Ablauf der Erstlaufzeit gemäß der Bestellung die Preise wie auch die Sätze für eine vereinbarte Vergütung nach Aufwand der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Entgelterhöhung mehr als 5% kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen.
7.4 Die Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach den jeweils gültigen Preis/Pro Stunde von Taponia Software GmbH.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Kunde wird Taponia Software GmbH bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenen Umfang unterstützen.
8.2 Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.
8.3 Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung von Taponia Software GmbH darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
9. Gewährleistung
Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die §§ 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) BGB finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
10. Haftung und Schadensersatz
10.1 Taponia Software GmbH haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
10.3 Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden muss.
10.4 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
11. Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter
11.1 Taponia Software GmbH speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Taponia Software GmbH, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist
11.2 Der Kunde ist für sämtliche von verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten die hierfür etwas erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Taponia Software GmbH nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
11.3 Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, Taponia Software GmbH von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls Taponia Software von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Taponia Software GmbH wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde Taponia Software GmbH unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
11.4 Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von Taponia Software GmbH bleiben unberührt.
12. Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags
12.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem vom Kunden bei der Bestellung angegebenen Zahlungsintervall.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat wenn er nicht spätestens 2 Wochen vor Ablauf des gültigen Vertragszeitraums gekündigt wird. Im Falle einer jährlichen Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate, wenn er nicht spätestens 1 Monat vor seinem Ende schriftlich von einer der Parteien gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
12.2 Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für Taponia Software GmbH liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, Taponia Software GmbH die vereinbarte Vergütung abzüglich von Taponia Software GmbH ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.
12.3 Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung.
12.4 Nach Beendigung des Vertrags hat Taponia Software GmbH sämtliche vom Kunden überlassenen und sich noch im Besitz von Taponia Software GmbH befindlichen Unterlagen sowie Datenträger, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, an den Kunden zurückzugeben und die bei Taponia Software GmbH , bzw. beim Hostingpartner von Taponia Software GmbH gespeicherten Daten zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder –rechte bestehen.
13. Vertraulichkeit
13.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
13.2 Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer 12, wenn sie
- der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
- allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,
- der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
13.3 Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 12 überdauern das Ende dieser Vereinbarung.
14. Übertragung der Rechte und Pflichten
Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Taponia Software GmbH zulässig. Taponia Software GmbH ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
15. Sonstiges
15.1 Diese Vereinbarung und ihre Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
15.2 Der Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist der Sitz von Taponia Software GmbH, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.
15.3 Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.